Der erste Schritt unserer Beratung: Wir möchten Sie kennen lernen
Im Mittelpunkt unserer Beratung steht das persönliche Kennenlernen. Wir möchten Ihre Gewohnheiten, Vorlieben, Abneigungen sowie Ihre individuellen Bedürfnisse verstehen, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung bieten zu können.
Wir nehmen Ihre Ängste und Befürchtungen ernst und erarbeiteten gemeinsam Lösungen, die Ihnen Sicherheit geben. So können wir unser Pflegekonzept speziell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung bei der Beantragung einer Pflegstufe. Die Beantragung erfordert detaillierte Kenntnisse über die Voraussetzungen den Ablauf der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK). Wie unterstützen Sie gerne dabei, diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Wir sorgen dafür, dass alle relevanten Informationen erfasst werden, damit Sie den Pflegegrad erhalten, der tatsächlich Ihren Bedürfnissen entspricht.
Ganzheitliche Beratung
Um die bestmögliche Versorgung für unsere Kundinnen und Kunden zu gewährleisten, berücksichtigen wir nicht nur die Bedürfnisse und Wünsche unserer Klienten und Klientinnen, sondern sehen die aktive Einbeziehung der Angehörigen und Bezugspersonen als integralen Bestandteil unserer Beratung. Wir hören aufmerksam zu und lassen uns die aktuelle Pflegesituation schildern.
Gut zu wissen:
Wenn der Besuch eines Mitarbeiters des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ansteht, können Sie gerne unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir nehmen gerne an dem Termin teil und sorgen dafür, dass die wirklich wichtigen und für Sie relevanten Fragen besprochen werden. Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie die Unterstützung und Pflege erhalten, die Sie benötigen.
Unser Tipp:
Auch wenn Sie auf Sozialhilfe angewiesen sind, helfen wir Ihnen dabei, Pflegeleistungen zu erhalten. Rufen Sie uns auch in diesem Fall an und wir klären in einem persönlichen Gespräch, was wir für Sie tun können.
Beratungseinsätze nach §37 (3) SGB XI
Sie pflegen einen Angehörigen und müssen nachweisen, dass Sie eine Pflegeberatung in Anspruch genommen haben?
Wenden Sie sich an uns – wir stehen Ihnen als Ansprechpartner für diese Beratungsgespräche zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und wir besuchen Sie gerne in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen.
Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise zur Verbesserung der Pflegesituation und klären Sie über Ihre Ansprüche auf. Häufig wissen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können. Dazu gehört zum Beispiel die Verhinderungspflege , wenn der Angehörige eine Auszeit braucht oder sich nicht um die Pflege kümmern kann. Auch der Anspruch auf Entlastungs- und Betreuungsleistungen kann dazu gehören.